2019 verabschiedete die Stadt Neumarkt i.d.OPf. ihre Dienstanweisung „Richtlinien und Standards für eine nachhaltige, öko-soziale Beschaffung“ als Ergebnis eines über einjährigen Prozesses in Zusammenarbeit mit den Ämtern der Stadtverwaltung. Als Grundlage für die Erstellung der Richtlinien und Standards wurden 13 Beschaffungsbereiche definiert. Ein Bereich ist dabei die Informationstechnik (IT). Die Richtlinien und Standards der Dienstanweisung der Stadt Neumarkt bieten eine Übersicht über Ziele der nachhaltigen Beschaffung für den IT-Bereich bis 2030 sowie über relevante Gütezeichen.
Die Beschaffung in der Produktgruppe IT ist zentral organisiert. Dabei gibt es eine Aufteilung der Zuständigkeit: Das Hauptamt beschafft alle Geräte, die mit Telefonen zu tun haben (Mobile und stationäre Geräte), das Amt für Informationstechnik ist für alle Geräte zuständig, die im weitesten Sinn für Datenverarbeitung genutzt werden einschließlich Zubehör und Softwarelösungen. Eine Sonderstellung haben die Laserdrucker/-kopierer, die im Netzwerk angeschlossen werden. Diese werden in der Regel auch über das Hauptamt über einen Leasingvertrag angeschafft.
2021 hat sich die Stadt Neumarkt zum zweiten Mal an der metropolregionsweiten Erfassung der nachhaltigen Beschaffung bei Kommunen beteiligt. Insgesamt wurden Beiträge im Wert von 277.825,00 Euro gemeldet. Davon entfallen fast 30%, 77.550,00 Euro auf Produkte der Informationstechnik. Angeschafft wurden beispielsweise 2021 insgesamt 75 Computer, Bildschirme und Laptops, die mit den Siegeln TCO, Energystar und EPEAT versehen sind, sowie 4 Monolaserdrucker mit dem Blauen Engel und Nordic Swan.